- börsengängig
- bọ̈r|sen|gän|gig <Adj.>: börsenfähig.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Kreditpapiere — Kreditpapiere, alle schriftlichen Urkunden, die eine Geldschuld ausdrücken, insbes. diejenigen, die, wie Waren oder Bargeld, im Verkehr von Hand zu Hand gehen und als börsengängig an der Börse gehandelt werden. Ihre Zirkulationsfähigkeit wird… … Meyers Großes Konversations-Lexikon